Alles rund um Termin, Therapieablauf, Kosten und mehr.
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Logopädie, Diagnostik, Beratung und Therapie von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen für alle Altersgruppen.
Vor dem ersten Termin
Ja – für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine Heilmittelverordnung (umgangssprachlich: Rezept) erforderlich. Diese können folgende Ärztinnen und Ärzte ausstellen:
Wichtig: Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung des Rezepts beginnen. Bitte holen Sie die Verordnung daher erst ab, nachdem ein Termin vereinbart wurde.
Termine vereinbare ich ausschließlich über das Kontaktformular auf dieser Website. Bitte beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen – ich melde mich dann schnellstmöglich bei Ihnen zurück und wir finden gemeinsam einen passenden Termin.
Die Wartezeiten können je nach Therapiebedarf und Terminlage variieren. Ich bemühe mich, Ihnen so schnell wie möglich einen Termin anzubieten. Am besten Sie melden sich frühzeitig – und holen das Rezept wie oben beschrieben erst nach der Terminvereinbarung ab.
Eine Krankenkassenkarte müssen Sie nicht mitbringen.
Ablauf der Therapie
Der erste Termin beginnt immer mit einem ausführlichen Gespräch, in dem ich Ihr Anliegen kennenlernen möchte. Daran schließt sich eine erste Befundaufnahme an – bei Kindern spielerisch und altersgerecht. Gemeinsam besprechen wir dann das weitere Vorgehen und die Therapieziele. Ab der zweiten Einheit starten wir direkt mit der Therapie.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten – es hängt vom Störungsbild, dem Schweregrad und dem individuellen Entwicklungsverlauf ab. Ich bespreche das transparent mit Ihnen und passe den Therapieplan regelmäßig an.
In der Regel findet die Therapie ein- bis zweimal pro Woche statt. Die genaue Frequenz richtet sich nach den Empfehlungen der Verordnung und dem therapeutischen Bedarf.
Sehr wichtig – und gleichzeitig machbar. Ich gebe Ihnen und Ihrem Kind konkrete, alltagstaugliche Anregungen mit, die sich leicht in den Alltag integrieren lassen. Therapiefortschritte entstehen nicht nur im Therapieraum, sondern vor allem im gelebten Alltag.
Für Eltern und Kinder
Absolut. Schüchterne Kinder brauchen oft etwas mehr Zeit zum Ankommen – das ist völlig normal und ich nehme mir diese Zeit gerne. Meine Therapie ist spielbasiert und auf das Kind abgestimmt. Es gibt keinen Druck, sofort zu sprechen oder zu performen.
Beim Ersttermin ist die Anwesenheit von Eltern oder Erziehungsberechtigten ausdrücklich erwünscht. Im weiteren Verlauf informiere ich Sie am Ende jeder Stunde (ca. 5–10 Minuten) über Inhalte und Fortschritte. Eltern sind wichtige Partner – Ihre Beobachtungen aus dem Alltag sind für die Therapie wertvoll.
Logopädie kann bereits im Kleinkind- und Säuglingsalter sinnvoll sein – zum Beispiel bei Fütterschwierigkeiten oder frühen Auffälligkeiten in der Kommunikation. Es gibt keine Altersuntergrenze. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihre Kinderärztin oder Ihren Kinderarzt – oder sprechen Sie mich direkt an.
Das kommt vor – und ist kein Grund zur Sorge. Ich spreche dann offen mit Ihnen darüber, was hinter dem Widerstand stecken könnte, und passe die Therapiegestaltung entsprechend an. Manchmal hilft eine kurze Pause, manchmal ein anderer Zugang. Gemeinsam finden wir einen Weg.
Kosten, Krankenkasse & Organisatorisches
Kinder (bis 18 Jahre): Die Behandlungskosten werden in der Regel vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Erwachsene (gesetzlich versichert): Es fällt ein Eigenanteil von 10 % der Therapiekosten sowie eine Verordnungsgebühr von 10 € pro Rezept an. Mit einem Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse entfallen diese Zuzahlungen.
Privatpatienten: Nach Abschluss einer Verordnung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Bitte informieren Sie sich vorab über Ihren Erstattungsumfang.
Bitte sagen Sie vereinbarte Termine mindestens 48 Stunden vorher ab – per E-Mail oder telefonisch. Bei kurzfristiger Absage ohne triftigen Grund kann ein Ausfallhonorar in Höhe der entgangenen Vergütung erhoben werden. Dieses wird weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenkassen erstattet.
In begründeten Ausnahmefällen ist das möglich – sprechen Sie mich gerne direkt darauf an. Hausbesuche erfordern eine gesonderte Verordnung und sind nicht für alle Störungsbilder gleichermaßen geeignet.
Ja. Ich behandle Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen, Privatpatienten sowie Selbstzahler. Für die Therapie ist in allen Fällen eine gültige Heilmittelverordnung mitzubringen – außer bei Selbstzahlern, die auf eigene Rechnung behandelt werden möchten. Bitte sprechen Sie mich an.
Ihre Frage war nicht dabei?
Schreiben Sie mir gerne – ich melde mich persönlich bei Ihnen zurück.
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